Projekt: Temporäre Dotation des Fadenbachs über das
Kühwörther Wasser-Einreichprojekt gem. §104 WRG .
Konsenswerber:
Fadenbach-Wasserverband
Anwesende:
Projektersteller |
Dipl. Ing. Wolfgang Neudorfer |
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Bundesministerium f. Land- u. Forstwirtschaft, Umwelt u.
Wasserwirtschaft |
MR.
Dr. Otto Vollhofer |
Stadt
Wien MA 49 |
Sen.
Rat Dipl. Ing. Gottfried Haubenberger |
Stadt
Wien MA 31 |
Dipl. Ing. Wolfgang Gruber |
Amt
der NÖ Landesreg. Abt. WA3 |
Dipl. Ing. Thomas Rögner |
Wasserstraßendirektion |
Dipl. Ing. Schlögl |
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Nationalpark Donauauen |
Mag.
Carl Manzano |
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Dr.
Christian Baumgartner |
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Dachverband Marchfeld – Weinviertel |
Franz Mathias |
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Fadenbachwasserverband: |
Obmann Bgm. Johann Mayer |
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Bgm.
Josef Lukacs |
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Dipl. Ing. Gottfried Pausch |
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Dipl. Ing. Wilfried Zehetbauer |
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GGR
Hafner Günther |
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GR Beate Krump |
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GR Ing. Hubert Tomsic |
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GR Dipl. Ing. Rudolf Margl |
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Dipl. Ing. Neudorfer beschreibt das Projekt, beginnend mit
dem Längsschnitt des Fadenbachs und seiner Lage in der
österreichischen Karte im Maßstab 1: 50000 (ÖK 1 : 50000).
Der Längsschnitt beruht auf einer Vermessung durch das Büro
Hinterleitner - Werner aus dem Jahr 1973. Darin sind auch
Grundwasserhöchst- und -tiefststände, die Wasserstände des
Kühwörthwassers und tiefliegende Kellerniveaus eingezeichnet.
In der ÖK 1:50000 wird auf die bestehenden Verbindungen durch den
Hochwasserschutzdamm bei Orth und Witzelsdorf / Stopfenreuth
sowie auf die zu schaffende Anbindung an das Kühwörthwasser
hingewiesen.
Derzeit ist die Faden im Bereich vom Kühwörthwasser bis Mannsdorf
ein weitgehend trockener, stark verwachsener Graben. Von Orth
ostwärts ist sie meist wasserführend.
In den historischen Darstellungen von Lorenzo und Pasetti kann man
die Situation der Faden in der Zeit vor der Donauregulierung
erkennen.
Die Rahmenbedingungen, unter denen das Projekt zu erstellen war:
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Teile des Projektgebietes (die Faden auf ca.
700 m Länge) liegen im Nationalpark und im Schutzgebiet der
Wasserversorgung der Gemeinde Wien.
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Durch den geplanten Durchstich des Schönauer
Rückstaudammes ist der Hochwasserschutz dieses Gebietes betroffen.
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Um die Vernässung von tiefliegenden Kellern
zu verhindern, darf bei Grundwasserhochständen keine Dotation der
Faden vom Kühwörthwasser aus erfolgen.
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Die Abschätzung, der für die Dotation der
Faden zur Verfügung stehenden Wassermenge und Wasserqualität,
wurde anhand der Ganglinie bzw. der Dauerlinie des Pegels
Gänshaufentraverse sowie anhand von Schwebstoffuntersuchungen und
Wasseranalysen durchgeführt.
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Bei einem geplanten Sohlniveau der
zukünftigen Fadeneinmündung von 149,5 m ü. A. ist mit einer
möglichen mittleren jährlichen Dotationsdauer von ca. 2 Monaten zu
rechnen.
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Die derzeit geltende Wehrbetriebsordnung der
Gänshaufentraverse kann den zeitlichen Verlauf des
Hochwasserangebotes für die Fadendotation beeinflussen.
Folgende Baumaßnahmen sind vorgesehen:
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Der Einlaufbereich vom Kühwörthwasser in die
Faden ist auf eine Länge von ca. 100m mit einer Sohllage von
149,5m ü. A. und einem Gefälle von 0,25‰ neu herzustellen.
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Dies bedeutet, abgesehen vom Mündungsbereich,
eine Eintiefung der Sohle von ca. 0,5 m.
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Ein Durchlass im Schönauer Rückstaudamm ist
mit entsprechenden Absperrmöglichkeiten zu errichten.
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Bei Wegquerungen sind entsprechende
Durchlässe zu errichten bzw. zu adaptieren.
Beweissicherungskonzept:
Kostenschätzung:
Die weitere Vorgangsweise ist die Fortführung der Abstimmung des
Projektes mit den Behörden, die Information der Bevölkerung, die
Klärung der Finanzierungsfrage.
MR O. Vollhofer weist darauf hin, dass er von der
Wasserrechtsbehörde im BMLFUW ersucht wurde das gegenständliche
Projekt fachlich zu beurteilen, diese jedoch nach Vorliegen der
Stellungnahme erklärte, dass mit diesem Projekt keine Zuständigkeit
des BMLFUW begründet wird. Er berichtete weiter, dass die
Wasserrechtsbehörde im BMLFUW davon ausgeht, dass die abgegebene
fachliche Stellungnahme des Amtsachverständigen zum Projekt
"Fadenbachdotierung" von den Unterinstanzen bei deren Beurteilung zu
beachten ist.
Das Projekt wird gem. § 104 WRG aus fachlicher Sicht auf folgende Gesichtspunkte hin überprüft:
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Sind durch das Vorhaben öffentliches Interesse beeinträchtigt,
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entsprechen die Anlagen dem Stand der Technik,
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sind Maßnahmen zum Schutz der Gewässer erforderlich und welche
wurden vorgesehen,
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sind von dem Vorhaben Vorteile im allgemeinen Interesse zu
erwarten,
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können Widersprüche mit öffentlichen Interessen durch Auflagen
oder Änderungen des Vorhabens behoben werden,
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steht das Vorhaben mit einer Schutz- oder Schongebietsbestimmung
im Widerspruch,
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sind die Bestimmungen des § 104 a WRG anzuwenden.
Die generelle Darstellung der Zielsetzung der geplanten baulichen
und betrieblichen Maßnahmen wurden als ausreichend beurteilt.
Ad a) Soweit dies aufgrund der vorliegenden Unterlagen beurteilt
werden kann, werden durch das geplante Vorhaben öffentliche
Interesse nicht beeinträchtigt. Es ist vielmehr davon auszugehen,
dass durch die Dotation des Fadenbaches die wasserwirtschaftlichen
Verhältnisse im donaunahen Bereich verbessert und ein weiteres
Absinken des Grundwassers zumindest verlangsamt werden kann.
Ad b) Detaildarstellungen der geplanten Anlagen liegen noch nicht
vor. Es kann jedoch davon ausgegangen werden, dass die zur
Erreichung des Projektzieles erforderlichen Anlagenteile dem Stand
der Technik entsprechend geplant und hergestellt werden können.
Ad c) Um eine dotationsbedingte qualitative Beeinträchtigung des
Grundwassers hintan halten zu können, sind Maßnahmen zum Schutz der
Gewässer erforderlich. Die Machbarkeitsstudie enthält Vorschläge für
ein quantitatives und qualitatives hydrologisches
Beweissicherungsprogramm, einschließlich der erforderlichen
Berichtslegung. Das Beweissicherungsprogramm wird bei Realisation
des Projekts im Detail festzulegen sein.
Ad d) Die Wiederanbindung des Fadenbachs an die Donau und die
dadurch mögliche Dotation des Gewässers wird zu einer Verbesserung
des Wasserhaushaltes im donaunahen Aubereich und zu einer
Bereicherung des Landschaftsbildes beitragen, wodurch auch Vorteile
im öffentlichen Interesse erwartet werden können. Es ist jedoch
sicher zu stellen, dass durch die geplanten Maßnahmen die
Trinkwasserversorgung durch Hausbrunnen im Nahbereich der Faden
qualitativ nicht beeinträchtigt wird. In einem noch auszuarbeitenden
Detailprojekt wird auf diese Problematik noch besonders einzugehen
sein.
Ad e) Es ist davon auszugehen, dass selbst derzeit noch nicht
erkennbare Widersprüche mit öffentlichen Interessen nach
Ausarbeitung eines entsprechenden Detailprojekts durch Vorschreibung
entsprechender Auflagen behoben werden können.
Ad f) Die geplanten Anlagen sollen in einem zum Tel in einem gem. §
34 WRG 1969 zum Schutz der Wasserversorgungsanlagen der Stadt Wien
(MA 31) in der Unteren Lobau bestimmten Schutzgebiet errichtet
werden. Von diesem Rechtsbestand ist auszugehen.
Es ist vorgesehen, den Fadenbach nur bei rückgestauten
Donauhochwässern zu dotieren. Der Umfang der geplanten Anlagen, die
damit verbundenen Eingriffe in das Schutzgebiet und den
Grundwasserhaushalt werden deshalb als geringfügig beurteilt. Aus
wasserwirtschaftlicher Sicht und insbesondere aus der Sicht des
Grundwasserschutzes bestehen gegen die Errichtung der geplanten
Anlagen und den vorgesehenen Dotationsbetrieb im Schutzgebiet
„Untere Lobau“ grundsätzlich keine Einwände.
Die normierten Verbote im Schutzgebietsbescheid werden nur dann für
bauliche und wasserbauliche Maßnahmen abgeändert, wenn dadurch die
quantitativen und qualitativen Grundwasserverhältnisse im Bereich
des Schutzgebietes nicht nachteilig verändert werden.
Voraussetzung für eine entsprechende Änderung ist ein begründeter
Antrag des Projektträgers (Fadenbach Wasserverband bzw. Amt der NÖ
Landesregierung).
Ad g) Soweit dies aufgrund der vorliegenden Unterlagen beurteilt
werden kann, sind mit dem gegenständlichen Vorhaben keine Änderungen
der hydromorphologischen Eigenschaften eines
Oberflächenwasserkörpers oder Änderungen des Grundwasserspiegels
verbunden, die ein Nichterreichen eines guten Grundwasserzustandes
oder eines guten ökologischen Potentials bewirken können. Es ist
eher davon auszugehen, dass sich nach Realisierung des Projekts die
wasserwirtschaftlichen Verhältnisse im Fadenbach und in dessen
Nahbereich, wenn auch nur temporär, so doch grundsätzlich verbessern
werden.
Die Möglichkeit eines Eintrags von Schadstoffen in den Fadenbach
bzw. in das Grundwasser kann zwar nicht grundsätzlich ausgeschlossen
werden, wird aber durch Vorschreibung und Einhaltung entsprechender
Kontroll- und Beweissicherungsmaßnahmen auf ein aus
wasserwirtschaftlicher Sicht vertretbares Minimum reduziert werden
können.
Aus fachlicher Sicht erscheint eine Anwendung des § 104 a WRG nicht
erforderlich.
Sen. Rat Haubenberger steht dem Projekt grundsätzlich
positiv gegenüber und weist auch darauf hin, dass das Projekt nicht
nur nach dem wasserrechtlichen Verfahren, sondern auch nach
nationalparkrechtlichen, naturschutzrechtlichen und forstrechtlichen
Anforderungen abgewickelt werden muss.
Dipl. Ing. Gruber sieht unter Einhaltung der besehenden
Bescheide keine Gefährdung der Unteren Lobau durch das
Fadendotationsprojekt und hat daher keine Einwände.
Dipl. Ing. Rögner weist auf die derzeit möglichen Förderungen
wie Life-Projekte bzw. Landschaftsfonds hin, die aber beide
Eigenmittel erfordern.
Ing. Tomsic weist auf die Befürchtungen der Bevölkerung in
Katastrophensituationen bei Donauhochwässern hin, sieht aber in den
Beweissicherungsmaßnahmen ein Mittel, um diese Befürchtungen zu
beruhigen.
Dipl. Ing. Baumgartner betont den Nutzen des
Fadendotationsprojektes für die ökologische Situation des Gebietes
durch die Stützung des Grundwassersystems einerseits und
andererseits als Ausbreitungskorridor für viele an diesen Lebensraum
gebundene Tierarten, da die Faden eine wichtige Verbindung zwischen
der Lobau und der östlichen Au ist. Er weist auch darauf hin, dass
die Faden ein Natura 2000 Gebiet ist.
Im Anschluss an die Besprechung werden die Stelle der
Fadeneinmündung in das Kühwörthwasser und die Stelle des geplanten
Durchstiches durch den Rückstaudamm besichtigt.
Protokollverfasser: Obmann des
Fadenbachwasserverbandes: Dipl. Ing. Margl
Johann Mayer
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