Der Fadenbach - eine Initiative zur Revitalisierung


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letzte Änderung:

14.10.2004
 

 

Das Projekt


Proto
koll zur Projektbesprechung vom 4.10.2004 in Orth

 

Projekt: Temporäre Dotation des Fadenbachs über das Kühwörther Wasser-Einreichprojekt gem. §104 WRG .

Konsenswerber: Fadenbach-Wasserverband

Anwesende:

Projektersteller

Dipl. Ing. Wolfgang Neudorfer

 

 

Bundesministerium f. Land- u. Forstwirtschaft, Umwelt u. Wasserwirtschaft

MR. Dr. Otto Vollhofer

Stadt Wien MA 49

Sen. Rat Dipl. Ing. Gottfried Haubenberger

Stadt Wien MA 31

Dipl. Ing. Wolfgang Gruber

Amt der NÖ Landesreg. Abt. WA3

Dipl. Ing. Thomas Rögner

Wasserstraßendirektion

Dipl. Ing. Schlögl

 

 

Nationalpark Donauauen

Mag. Carl Manzano

 

Dr. Christian Baumgartner

 

 

Dachverband Marchfeld – Weinviertel

Franz Mathias

 

 

Fadenbachwasserverband:

Obmann Bgm. Johann Mayer

 

Bgm. Josef Lukacs

 

Dipl. Ing. Gottfried Pausch

 

Dipl. Ing. Wilfried Zehetbauer

 

GGR Hafner Günther

 

GR Beate Krump

 

GR Ing. Hubert Tomsic

 

GR Dipl. Ing. Rudolf Margl

 

 

Dipl. Ing. Neudorfer beschreibt das Projekt, beginnend mit dem Längsschnitt des Fadenbachs und seiner Lage in der österreichischen Karte im Maßstab 1: 50000 (ÖK 1 : 50000).

Der Längsschnitt beruht auf einer Vermessung durch das Büro Hinterleitner - Werner aus dem Jahr 1973. Darin sind auch Grundwasserhöchst- und -tiefststände, die Wasserstände des Kühwörthwassers und tiefliegende Kellerniveaus eingezeichnet.

 

In der ÖK 1:50000 wird auf die bestehenden Verbindungen durch den Hochwasserschutzdamm  bei Orth und Witzelsdorf / Stopfenreuth sowie auf die zu schaffende Anbindung an das Kühwörthwasser hingewiesen.

Derzeit ist die Faden im Bereich vom Kühwörthwasser bis Mannsdorf ein weitgehend trockener, stark verwachsener Graben. Von Orth ostwärts ist sie meist wasserführend.

In den historischen Darstellungen von Lorenzo und Pasetti kann man die Situation der Faden in der Zeit vor der Donauregulierung erkennen.

 

Die Rahmenbedingungen, unter denen das Projekt zu erstellen war:

  • Teile des Projektgebietes (die Faden auf ca. 700 m Länge) liegen im Nationalpark und im Schutzgebiet der Wasserversorgung der Gemeinde Wien.

  • Durch den geplanten Durchstich des Schönauer Rückstaudammes ist der Hochwasserschutz dieses Gebietes betroffen.

  • Um die Vernässung von tiefliegenden Kellern zu verhindern, darf bei Grundwasserhochständen  keine Dotation der Faden vom Kühwörthwasser aus erfolgen.

  • Die Abschätzung, der für die Dotation der Faden zur Verfügung stehenden Wassermenge und Wasserqualität, wurde anhand der Ganglinie bzw. der Dauerlinie des Pegels Gänshaufentraverse sowie anhand von Schwebstoffuntersuchungen und Wasseranalysen durchgeführt.

  • Bei einem geplanten Sohlniveau der zukünftigen Fadeneinmündung von 149,5 m ü. A. ist mit einer möglichen mittleren jährlichen Dotationsdauer von ca. 2 Monaten zu rechnen.

  • Die derzeit geltende Wehrbetriebsordnung der Gänshaufentraverse kann den zeitlichen Verlauf des Hochwasserangebotes für die Fadendotation beeinflussen.

Folgende Baumaßnahmen sind vorgesehen:

  • Der Einlaufbereich vom Kühwörthwasser in die Faden ist auf eine Länge von ca. 100m mit einer Sohllage von 149,5m ü. A. und einem Gefälle von 0,25‰ neu herzustellen.

  • Dies bedeutet, abgesehen vom Mündungsbereich, eine Eintiefung der Sohle von ca. 0,5 m.

  • Ein Durchlass im Schönauer Rückstaudamm ist mit entsprechenden Absperrmöglichkeiten zu errichten.

  • Bei Wegquerungen sind entsprechende Durchlässe zu errichten bzw. zu adaptieren.

Beweissicherungskonzept:

  • Zum Nachweis eines allfälligen Einflusses der Fadendotation auf das Grundwasser wird die Beobachtung  von Feldbrunnen im Nahbereich der Faden  nach qualitativen und quantitativen Maßstäben vorgeschlagen.

Kostenschätzung:

  • Nach derzeitigen Erkenntnissen ist mit einem Aufwand von ca. 0,4 Mill. €  für das Projekt zu rechnen.

 

Die weitere Vorgangsweise ist die Fortführung der Abstimmung des Projektes mit den Behörden, die Information der Bevölkerung, die  Klärung der Finanzierungsfrage.

 

MR O. Vollhofer weist darauf hin, dass er von der Wasserrechtsbehörde im BMLFUW ersucht wurde das gegenständliche  Projekt fachlich zu beurteilen, diese jedoch nach Vorliegen der Stellungnahme erklärte, dass mit diesem Projekt keine Zuständigkeit des BMLFUW begründet wird. Er berichtete weiter, dass die Wasserrechtsbehörde im BMLFUW davon ausgeht, dass die abgegebene fachliche Stellungnahme des Amtsachverständigen zum Projekt "Fadenbachdotierung" von den Unterinstanzen bei deren Beurteilung zu beachten ist.

 

Das Projekt wird gem. § 104 WRG aus fachlicher Sicht auf folgende Gesichtspunkte hin überprüft:

  1. Sind durch das Vorhaben öffentliches Interesse beeinträchtigt,

  2. entsprechen die Anlagen dem Stand der Technik,

  3. sind Maßnahmen zum Schutz der Gewässer erforderlich und welche wurden vorgesehen,

  4. sind von dem Vorhaben Vorteile im allgemeinen Interesse zu erwarten,

  5. können Widersprüche mit öffentlichen Interessen durch Auflagen oder Änderungen des Vorhabens behoben werden,

  6. steht das Vorhaben mit einer Schutz- oder Schongebietsbestimmung im Widerspruch,

  7. sind die Bestimmungen des § 104 a WRG anzuwenden.

Die generelle Darstellung der Zielsetzung der geplanten baulichen und betrieblichen Maßnahmen wurden als ausreichend beurteilt.

 

Ad a)  Soweit dies aufgrund der vorliegenden Unterlagen beurteilt werden kann, werden durch das geplante Vorhaben öffentliche Interesse nicht beeinträchtigt. Es ist vielmehr davon auszugehen, dass durch die Dotation des Fadenbaches die wasserwirtschaftlichen Verhältnisse im donaunahen Bereich verbessert und ein weiteres Absinken des Grundwassers zumindest verlangsamt werden kann.

 

Ad b)  Detaildarstellungen der geplanten Anlagen liegen noch nicht vor. Es kann jedoch davon ausgegangen werden, dass die zur Erreichung des Projektzieles erforderlichen Anlagenteile dem Stand der Technik entsprechend geplant und hergestellt werden können.

 

Ad c)  Um eine dotationsbedingte qualitative Beeinträchtigung des Grundwassers hintan halten zu können, sind Maßnahmen zum Schutz der Gewässer erforderlich. Die Machbarkeitsstudie enthält Vorschläge für ein quantitatives und qualitatives hydrologisches Beweissicherungsprogramm, einschließlich der erforderlichen Berichtslegung. Das Beweissicherungsprogramm wird bei Realisation des Projekts im Detail festzulegen sein.

 

Ad d)  Die Wiederanbindung des Fadenbachs an die Donau und die dadurch mögliche Dotation des Gewässers wird zu einer Verbesserung des Wasserhaushaltes im donaunahen Aubereich und zu einer Bereicherung des Landschaftsbildes beitragen, wodurch auch Vorteile im öffentlichen Interesse erwartet werden können. Es ist jedoch sicher zu stellen, dass durch die geplanten Maßnahmen die Trinkwasserversorgung  durch Hausbrunnen im Nahbereich der Faden qualitativ nicht beeinträchtigt wird. In einem noch auszuarbeitenden Detailprojekt wird auf diese Problematik noch besonders einzugehen sein.

 

Ad e)  Es ist davon auszugehen, dass selbst derzeit noch nicht erkennbare Widersprüche mit öffentlichen Interessen nach Ausarbeitung eines entsprechenden Detailprojekts durch Vorschreibung entsprechender Auflagen behoben werden können.

 

Ad f)  Die geplanten Anlagen sollen in einem zum Tel in einem gem. § 34 WRG 1969 zum Schutz der Wasserversorgungsanlagen der Stadt Wien  (MA 31) in der Unteren Lobau bestimmten Schutzgebiet errichtet werden. Von diesem Rechtsbestand ist auszugehen.

 

Es ist vorgesehen, den Fadenbach nur bei rückgestauten Donauhochwässern zu dotieren. Der Umfang der geplanten Anlagen, die damit verbundenen Eingriffe in das Schutzgebiet und den Grundwasserhaushalt werden deshalb als geringfügig beurteilt. Aus wasserwirtschaftlicher Sicht und insbesondere aus der Sicht des Grundwasserschutzes bestehen gegen die Errichtung der geplanten Anlagen und den vorgesehenen Dotationsbetrieb im Schutzgebiet  „Untere Lobau“ grundsätzlich keine Einwände.

Die normierten Verbote im Schutzgebietsbescheid werden nur dann für bauliche und wasserbauliche Maßnahmen abgeändert, wenn dadurch die quantitativen und qualitativen Grundwasserverhältnisse im Bereich des Schutzgebietes nicht nachteilig verändert werden.

Voraussetzung für eine entsprechende Änderung ist ein begründeter Antrag des Projektträgers (Fadenbach Wasserverband bzw. Amt der NÖ Landesregierung).

 

Ad g)  Soweit dies aufgrund der vorliegenden Unterlagen beurteilt werden kann, sind mit dem gegenständlichen Vorhaben keine Änderungen der hydromorphologischen Eigenschaften eines Oberflächenwasserkörpers oder Änderungen des Grundwasserspiegels verbunden, die ein Nichterreichen eines guten Grundwasserzustandes oder eines guten ökologischen Potentials bewirken können. Es ist eher davon auszugehen, dass sich nach Realisierung des Projekts die wasserwirtschaftlichen Verhältnisse im Fadenbach und in dessen Nahbereich, wenn auch nur temporär, so doch grundsätzlich verbessern werden.

Die Möglichkeit eines Eintrags von Schadstoffen in den Fadenbach bzw. in das Grundwasser kann zwar nicht grundsätzlich ausgeschlossen werden, wird aber durch Vorschreibung und Einhaltung entsprechender Kontroll- und Beweissicherungsmaßnahmen auf ein aus wasserwirtschaftlicher Sicht vertretbares Minimum reduziert werden können.

Aus fachlicher Sicht erscheint eine Anwendung des § 104 a WRG nicht erforderlich.  

 

Sen. Rat  Haubenberger steht dem Projekt grundsätzlich positiv gegenüber und weist auch darauf hin, dass das Projekt nicht nur nach dem wasserrechtlichen Verfahren, sondern auch nach nationalparkrechtlichen, naturschutzrechtlichen und forstrechtlichen Anforderungen abgewickelt werden muss.

 

Dipl. Ing. Gruber sieht unter Einhaltung der besehenden Bescheide keine Gefährdung der Unteren Lobau durch das Fadendotationsprojekt und hat daher keine Einwände.

 

Dipl. Ing. Rögner weist auf die derzeit möglichen Förderungen wie Life-Projekte bzw. Landschaftsfonds hin, die aber beide Eigenmittel erfordern.

 

Ing. Tomsic weist auf die Befürchtungen der Bevölkerung in Katastrophensituationen bei Donauhochwässern hin, sieht aber in den Beweissicherungsmaßnahmen ein Mittel, um diese Befürchtungen zu beruhigen.

 

Dipl. Ing. Baumgartner betont den Nutzen des Fadendotationsprojektes für die ökologische Situation des Gebietes durch die Stützung des Grundwassersystems einerseits und andererseits als Ausbreitungskorridor für viele an diesen Lebensraum gebundene Tierarten, da die Faden eine wichtige Verbindung zwischen der Lobau und der östlichen Au ist. Er weist auch darauf hin, dass die Faden ein Natura 2000 Gebiet ist.

 

Im Anschluss an die Besprechung werden die Stelle der Fadeneinmündung in das Kühwörthwasser und die Stelle des geplanten Durchstiches durch den Rückstaudamm besichtigt.

  

Protokollverfasser:                           Obmann des Fadenbachwasserverbandes: Dipl. Ing. Margl                                Johann Mayer